Ein Gutachten muss für den Laien nachvollziehbar und für den Fachmann nachprüfbar sein. Dies erfordert eine qualitativ hochwertige Arbeit, welche von meinen Kunden aber auch Gerichten, Behörden und Finanzämtern geschätzt wird. Daher orientiere ich mich an der Honorarrichtlinie des b.v.s (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.)

Verkehrswertgutachten
Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB (das "große" Gutachten) wird immer dann benötigt, sofern das Gutachten rechtsverbindlich und gerichtsfest sein muss und Sie über Ihr Vermögen entscheiden müssen (z.B. Erbschaft, Scheidung, Kauf/Verkauf innerhalb Ihrer Familie/Verwandtschaft).
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Werden meine Gutachten bei Gericht, Behörde und Finanzamt anerkannt?
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JA. Da ich ein zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Standardimmobilien ZIS Sprengnetter Zert (S) bin und Sprengnetter von der DAkkS als Zertifizierungsstelle anerkannt wurde.