- Finanzgericht Münster, Urteil vom 27.01.2022 - 1 K 1741/18
- Finanzgericht Köln, Urteil vom 22.03.2022 - 6 K 923/20
- Finanzgericht Münster, Urteile vom 14.02.2023 - 1 K 3840/19 F und 1 K 3841/19
- Finanzgericht Münster, Urteil vom 27.04.2023 - 1 K 487/19
- Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 29.06.2023 - 2 K 290/17
- Finanzgericht Köln, Urteil vom 20.10.2022 - 6 K 1506/17

Restnutzungsdauergutachten
Mit einem Gutachten über die tatsächliche Restnutzungsdauer einer Immobilie steigern Sie nicht nur Ihre Rendite, sondern reduzieren auch die Steuerbelastung durch eine höhere Abschreibung.
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Mit einem Gutachten zur kürzeren Nutzungsdauer ("Nachweis einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer") kann die Nutzungsdauer erheblich geringer sein, als die gesetzlichen 50 Jahre.
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Werden meine Gutachten beim Finanzamt anerkannt?
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JA. Da ich ein zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Standardimmobilien ZIS Sprengnetter Zert (S) bin und Sprengnetter von der DAkkS als Zertifizierungsstelle anerkannt wurde.