Verkehrswertgutachten

Ein Verkehrswertgutachten (das "große" Gutachten) wird immer dann benötigt, sofern dies rechtsverbindlich sein muss (z.B. bei Scheidungen, Erbschaften, vor Gerichten, Behörden und Finanzämtern).

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Hier geht es zum Blogartikel "Was ist ein Verkehrswertgutachten?"

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Werden meine Gutachten bei Gericht, Behörde und Finanzamt anerkannt?

JA. Da ich ein zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Standardimmobilien ZIS Sprengnetter Zert (S) bin und Sprengnetter von der DAkkS als Zertifizierungsstelle anerkannt wurde.

Meine Vorgehensweise

Immobilien einfach erklärt - nach diesem Motto werden auch meine Gutachten erstellt, so dass diese nachvollziehbar und verständlich sind.

Erstgespräch

Hier klären wir, wofür Sie das Gutachten benötigen (z.B. Erbschaft, Scheidung...) und welche Besonderheiten bestehen (Nießbrauch, Wegerechte...)

Erstellung Gutachten

Nach Erhalt aller notwendiger Unterlagen und Auskünfte sowie der ausführlichen Besichtigung erstelle ich das Gutachten mit allen notwendigen und wertrelevanten Details. 

Nachbetreuung

Jedes Gutachten wird von mir persönlich erklärt, so dass Sie dies nachvollziehen können und z.B. bei Scheidungsfällen eine Lösung gefunden werden kann.

Meine Ausbildungen

Neben 20 Jahren Immobilienerfahrung ist die fachliche Aus- und Weiterbildung ein wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Beratung.

Sprengnetter

zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Standardimmobilien ZIS Sprengnetter Zert (S)

Anerkennung bei Gerichten, Behörden und dem Finanzamt. Sprengnetter ist von der DAkkS (Deutschen Akkreditierungsstelle) bestätigt. Alle 5 Jahre werden meine Fähigkeiten und mein Fachwissen geprüft.

DEKRA

Sachverständiger für Immobilienbewertung D1 Standard EFH / ZFH

Die DEKRA Zertifizierungsstelle hat mir das Zertifikat nach erfolgreicher Prüfung ausgestellt. Eine Rezertifizierung erfolgt alle drei Jahre.

Sie benötigen ein Gutachten?

Meine Gutachten werden bei Gericht, Behörden und dem Finanzamt anerkannt.