Unterschied Zertifizierung und Zertifizierung!
Für die Ermittlung des niedrigeren gemeinen Wertes sowie im Rahmen der Grundsteuerwertfeststellung sind gewisse Kompetenzanforderungen nachzuweisen.
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Sachverständige müssen deshalb von einer Zertifizierungsstelle zertifiziert worden sein, die von einer nationalen Akkreditierungsbehörde gemäß der Verordnung (EG) 765/2008 akkreditiert worden ist (z.B. Sprengnetter).
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Das Symbol der deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) wird wie rechts im Bild dargestellt abgebildet und ist auf dem Zertifikat des Sachverständigen oder Gutachters für die Wertermittlung von Grundstücken angebracht.
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Gutachten von Sachverständigen, die kein Zertifikat mit Akkreditierungssymbol vorlegen können, weil sie über keine gültige gemäß der VO (EG) 765/2008 akkreditierte Zertifizierung nach EN ISO/IEC 17024 verfügen, entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen.
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Ich bin entsprechend zertifiziert und kann dies nachweisen.
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Quelle: Amtliche Mitteilung der DAkkS
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Ich orientiere mich an der Honorarrichtlinie des b.v.s (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.
Gerichte erkennen Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 an
Das Landgericht Hechingen hat mit Beschluss vom 19.07.2017, Az. 1 OH 19/15 entschieden: Ist ein Sachverständiger zertifiziert, aber nicht öffentlich bestellt, so begründet die fehlende öffentliche Bestellung keine Vermutung für fehlende Fachkunde. Vielmehr ergibt sich die Sachkunde aus seiner Zertifizierung. Eine solche Zertifizierung, erfolgt sie nach dem Standard DIN EN ISO/IEC 17024, ist ein der öffentlichen Bestellung vergleichbarer Sachkundenachweis und diesem gleichzusetzen.
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Quelle: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001348771
Finanzverwaltung erkennt Gutachten von zertifizierten Sachverständigen an
Die obersten Finanzbehörden der Länder bekräftigen in einem Erlass vom 02.12.2020 ihre frühere Position zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts. Demnach können sowohl Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses als auch Gutachten qualifizierter Sachverständiger akzeptiert werden. Als qualifiziert gelten öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sowie solche mit einer Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024. Diese Haltung steht im Gegensatz zum BFH-Urteil vom 05.12.2019, das nur Gutachten öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger anerkennt. Die Finanzbehörden ordnen an, dieses Urteil nicht über den Einzelfall hinaus anzuwenden, wodurch Gutachten zertifizierter Sachverständiger, etwa von Sprengnetter Zert, von den Finanzämtern nicht aufgrund mangelnder Qualifikation abgelehnt werden dürfen.
Bewertungsgesetz zugunsten der zertifizierten Sachverständigen geändert
Die aktuelle Änderung des § 198 Bewertungsgesetz stellt klar, dass Gutachten zertifizierter Sachverständiger zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts regelmäßig geeignet sind. Dies erfolgte als Reaktion auf ein BFH-Urteil vom 5. Dezember 2019, das nur Gutachten von Gutachterausschüssen und öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen anerkannte. Das Bundesfinanzministerium initiierte daraufhin eine Gesetzesänderung, die am 23.07.2021 in Kraft trat. Der neue § 198 Abs. 2 BewG erkennt nun explizit Gutachten von Personen an, die von staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stellen als Sachverständige zertifiziert wurden. Diese Änderung sichert zertifizierten Sachverständigen ein bedeutendes Betätigungsfeld und stärkt ihre Reputation, da ihre Gutachten nun auch vor Finanzgerichten als Nachweis dienen können.
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Meine Ausbildungen
Neben 20 Jahren Immobilienerfahrung ist die fachliche Aus- und Weiterbildung ein wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Beratung.
zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Standardimmobilien ZIS Sprengnetter Zert (S)
Anerkennung bei Gerichten, Behörden und dem Finanzamt. Sprengnetter ist von der DAkkS (Deutschen Akkreditierungsstelle) bestätigt. Alle 5 Jahre werden meine Fähigkeiten und mein Fachwissen geprüft.

Diplom-Betriebswirt (FH), Schwerpunkt Immobilienwirtschaft
4 Jahre Studium an der Hochschule Nürtingen-Geislingen mit Abschluss zum Diplom-Betriebswirt (FH). Studienschwerpunkte Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie Facility Management
