Gutachten für Grundstücke
Ich erstelle qualifizierte Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG zum Nachweis einer Abweichung von mehr als 30% des tatsächlichen Wertes des Grundstücks gegenüber dem ermittelten Grundsteuerwerts.
Telefon: 07433 386 45 47
Gutachten für Grundstücke
Ich erstelle qualifizierte Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG zum Nachweis einer Abweichung von mehr als 30% des tatsächlichen Wertes des Grundstücks gegenüber dem ermittelten Grundsteuerwerts.
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Über mich
Mein Name ist Alex Kuusler. Ich bin zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Standardimmobilien ZIS Sprengnetter Zert (S).
Ich erfülle sämtliche Ansprüche und Zertifizierungen für die Erstellung eines Gutachtens zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts bei der Grundsteuerwertfeststellung die laut Gesetz notwendig sind.
Wichtige Infos
In Baden-Württemberg können Sie mittels eines Grundsteuer-Gutachtens den ermittelten Grundsteuerwert nach unten korrigieren lassen.
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Hierfür benötigen Sie ein qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG.
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Mit dem Gutachten muss nachgewiesen werden, dass der tatsächliche Wert vom ermittelten Grundsteuerwert um mehr als 30% abweicht.
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Der Sachverständige muss die gesetzlichen Anforderungen / Qualifikationen zur Erstellung solcher Gutachten erfüllen.
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Ich erfülle alle notwendigen Anforderungen!


Beispiele für einen zu hohen Grundsteuerwert
Grundstück ist ungünstig zugeschnitten
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Das Grundstück verfügt über ein Bauverbot, städtebauliche Vereinbarungen.
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Grundstück ist deutlich grösser oder kleiner gegenüber den Nachbargrundstücken.
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Grundstück mit extremer Hanglage oder Topografie.
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Grundstück mit unterschiedlicher Qualität (Bauland vs. Gartenland).
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Das Grundstück weist Belastungen auf (z.B. Altlasten, Baulasten)
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Das Grundstück wird durch Emissionen beeinträchtigt
Vorgehensweise
Berücksichtigung aller Vorgaben gemäß "MERKBLATT FÜR DEN NACHWEIS DES „TATSÄCHLICHEN WERTS
DES GRUND UND BODENS“ BEI DER GRUNDSTEUER"
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Prüfung durch mich, ob der Wert des Grundstücks um mehr als 30% vom ermittelten Grundsteuerwert abweicht
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Erstellung eines qualifizierten Gutachtens gemäß § 38 Abs. 4 LGrStG
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Einreichung des Gutachtens durch Sie beim Finanzamt, welches prüft, ob der Grundsteuerwert angepasst werden muss.


Kosten für ein Grundsteuer-Gutachten
Der Quick-Check ist kostenlos (kurze Prüfung anhand Ihrer genannten Daten, ob ein geringerer Wert möglich sein könnte.)
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Das Honorar für die Erstellung eines Grundsteuer-Gutachtens beginnt ab 595,00 €. Den Fixpreis können wir Ihnen nach der Vorabprüfung mitteilen.





