FAQ

Ein Gutachten wird häufig bei Kauf, Verkauf, Scheidung, Erbschaft oder anderen rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten benötigt.

Es kommt darauf an...

Für die Erstellung eins Verkehrswertgutachtens nach § 194 BauGB werden zahlreiche Unterlagen und Auskünfte benötigt. Die Zustellung der Unterlagen durch die Behörden dauert teilweise 4-8 Wochen (in Balingen ca. 4-12 Wochen). Im Anschluss erfolgt die Besichtigung und Erstellung des Gutachtens (Dauer ca. 1-2 Wochen).

Ein Kurzgutachten gibt es rechtlich nicht (entweder ist es ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB oder kein "Gutachten"). Daher nenne ich es Marktpreiseinschätzung. Eine Marktpreiseinschätzung wird z.B. bei Kauf oder Verkauf einer Immobilie an Dritte verwendet und ist nicht rechtsverbindlich gegenüber Gerichten, Behörden und Finanzämtern. Eine Marktpreiseinschätzung liefert eine Schätzung des Marktpreises und ist nicht so detailliert wie ein Verkehrswertgutachten. Der ermittelte Wert bei einer Marktpreiseinschätzung kann sich deutlich von diesem beim Verkehrswertgutachten unterscheiden, da nicht alle wertrelevanten Merkmale geprüft werden.

Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB benötigen Sie z.B. für das Finanzamt, zur Bilanzierung, für gerichtliche Entscheide und oft auch bei Erbschaft und Scheidung. Das Verkehrswertgutachten wird umgangssprachlich auch Vollgutachten, großes Gutachten, Gerichtsgutachten oder auch Marktwertgutachten genannt. Die gesetzlichen Grundlage ist § 194 BauGB (Baugesetzbuch) und die ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung). Meine Verkehrswertgutachten werden von Gerichten, Finanzämtern, Behörden und meinen Kunden geschätzt und anerkannt.

Ich verfüge über folgende Zertifizierung: zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Standardimmobilien ZIS Sprengnetter Zert (S). Meine Gutachten werden bei Gerichten, Behörden und dem Finanzamt anerkannt, da die Sprengnetter Zertifizierung GmbH von der DAkkS akkreditiert wurde. Mehr zur Zertifizierung finden Sie hier.

Seit 25 Jahren bin ich in der Immobilienbranche tätig und verfüge über zahlreiche anerkannte Ausbildungen.

  1. Diplom-Betriebswirt (FH); Studium der Immobilienwirtschaft an der Hochschule Nürtingen
  2. zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Standardimmobilien ZIS Sprengnetter Zert (S)
  3. geprüfter Immobilienbewerter (Sprengnetter Akademie)
  4. geprüfter Energiewertexperte (Sprengnetter Akademie)
  5. Immobilienbewirtschafter mit eidg. Fachausweis (Schweiz)
  6. Immobilientreuhänder mit eidg. Diplom (Schweiz)

sowie zahlreiche jährliche Fortbildungen. Hier nachlesbar.

In folgenden Landkreisen bin ich tätig:  Zollernalbkreis, Sigmaringen, Tuttlingen, Rottweil, Freudenstadt, Tübingen, Reutlingen (außerhalb gerne auf Anfrage).

In jedem Fall! Leider erlebe ich bei fast jeder Kaufberatung, dass der Kaufinteressent nicht vollumfänglich und korrekt beraten wird. Daraus resultieren für Sie Folgekosten, welche vermieden werden können.

Hier einige Beispiele:

  1. illegal ausgebautes Dachgeschoß (Schwarzbau): Ohne meinen Hinweis hätte der Käufer das Haus zum angebotenen Preis gekauft. Sofern das Bauamt den illegalen Ausbau feststellt, muss der Käufer auf seine Kosten den Rückbau durchführen.
  2. Fertighaus im Exposé nicht erwähnt: Die Kaufinteressenten hatten keine Kenntnis von sinnvollen Sanierungsmaßnahmen (z.B. Dämmung der 16cm dünnen Außenwände) sowie keine Kenntnis über mögliche Schadstoffe im Haus.
  3. Abgabe Angebot ohne Vorlage von Unterlagen: Die Kaufinteressenten hätten die Unterlagen für das Haus (z.B. Grundbuchauszug, Energieausweis, Pläne etc.) erst nach Abgabe eines Angebotes erhalten! Auch nach zwei Monaten wurden keine Unterlagen zur Verfügung gestellt. Die Kaufinteressenten haben sich gegen das Haus entschieden.

Mein Büro ist von Mo - Fr von 9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr geöffnet. Sie erreichen mich telefonisch unter 07433 386 45 47 oder per E-Mail unter "info@kuusler.de". Gerne können Sie mir auch eine Nachricht via Formular auf der Homepage senden oder einen Onlineberatungstermin buchen.

Ein Gutachten muss für den Laien nachvollziehbar und für den Fachmann nachprüfbar sein. Dies erfordert eine qualitativ hochwertige Arbeit, welche von meinen Kunden aber auch Gerichten, Behörden und Finanzämtern geschätzt wird. Daher orientiere ich mich bei Verkehrswertgutachten an der Honorarrichtlinie des b.v.s (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.). Das Honorar für Kurzgutachten/Marktpreiseinschätzungen werden mit ca. 50% eines Honorars für Verkehrswertgutachten berechnet. Für die Anforderung von Unterlagen und Auskünfte berechne ich pauschal € 250,00 inkl. Mwst.

Nein. Sie erhalten einen detaillierten Vertrag für die jeweilige Leistung. Hier ist ersichtlich, welche Kosten anfallen.

Was Sie erwarten können

Kompetenz

36 Stunden Weiterbildung pro Jahr ist Pflicht. Mit mehr als 80h übertreffe ich die Vorgaben und bilde mich mit der neuesten Literatur ständig weiter. 

Verständlichkeit

Ein Gutachten muss für den Laien nachvollziehbar und für den Fachmann nachprüfbar sein. Dies erfordert eine qualitativ hochwertige Arbeit, welche von meinen Kunden aber auch Gerichten, Behörden und Finanzämtern geschätzt wird.

Erfahrung

20 Jahre Immobilienerfahrung (davon 10 Jahre in der Schweiz), Studium der Immobilienwirtschaft an der FH Nürtingen, Ausbildung zum Sachverständigen.

SPRENGNETTER zertifiziert

Als zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Standardimmobilien ZIS Sprengnetter Zert (S) unterstütze ich Sie bei Ihrem Vorhaben. 

 

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