Immobilien einfach erklärt - nach diesem Motto werden auch meine Gutachten erstellt, so dass diese nachvollziehbar und verständlich sind.
Marktpreisermittlung (Kurzgutachten)
Eine Marktpreisermittlung erhalten Sie innerhalb von 5 Arbeitstagen und ist eine verkürzte Version des Verkehrswertgutachtens nach § 194 BauGB und ist rechtlich nicht bindend (Gerichte, Behörden, Finanzämter akzeptieren diese nicht).
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Verkürzt heisst: Ermittlung des Objektwertes, kurze Objektbeschreibung, Auskunft über Mängel/Schäden, Auskunft über notwendige Modernisierungen (Gebäudeenergiegesetz).
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Keine Auskunft/Prüfung: z.B. Altlasten, Baulasten, Denkmalschutz, Flächenangaben, offene Erschließungsbeiträge, baurechtliche Zulässigkeit (nicht abschliessend)
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Die Marktpreisermittlung kann bei Verkauf, Kauf, gütlicher Scheidung, einfachen Erbschaften und z.B. für eine Vermögensaufstellung eingesetzt werden.
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Hier geht es zum Blogartikel "Was ist eine Marktpreisermittlung?"