Immobilienbewertung bei Scheidung – So funktioniert’s

Erfahren Sie, worauf es bei der Immobilienbewertung im Scheidungsfall ankommt. Jetzt informieren – fair, neutral und professionell.

by Kuusler Immowert
4 mins read

Eine Scheidung bringt viele emotionale und rechtliche Herausforderungen mit sich – besonders dann, wenn gemeinsames Eigentum im Spiel ist. Immobilien stellen in den meisten Fällen den größten Vermögenswert eines Ehepaares dar. Doch was passiert mit dem gemeinsamen Haus oder der Eigentumswohnung im Falle einer Trennung? Und wie wird der Immobilienwert korrekt ermittelt? In diesem Artikel erfahren Sie, worauf es bei der Immobilienbewertung im Scheidungsfall ankommt, welche Verfahren zum Einsatz kommen und warum ein unabhängiger Sachverständiger essenziell ist.

1. Warum ist eine Immobilienbewertung bei Scheidung notwendig?

Wenn Ehepaare sich trennen und eine Immobilie besitzen, muss geklärt werden:

  • Wem gehört die Immobilie?
  • Wer übernimmt sie – oder wird sie verkauft?
  • Wie hoch ist der aktuelle Marktwert?
  • Wie wird der Zugewinn ausgeglichen?

Die Bewertung dient der gerechten Vermögensaufteilung im Rahmen des Zugewinnausgleichs oder bei der Auszahlung eines Ehepartners. Ohne fundierte Wertermittlung drohen ungerechte Abfindungen, langwierige Streitigkeiten oder finanzielle Nachteile.


2. Zugewinnausgleich und Eigentumsverhältnisse verstehen

Eigentumsverhältnisse prüfen

Zunächst wird festgestellt, ob die Immobilie:

  • Alleineigentum eines Ehepartners ist,
  • im Miteigentum (z. B. je 50 %) steht oder
  • in einer anderen Quote (z. B. 70 % / 30 %) gehalten wird.

Bedeutung des Zugewinnausgleichs

Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird das Vermögen verglichen, das jeder Ehepartner während der Ehezeit hinzugewonnen hat. Der Wertzuwachs einer Immobilie (z. B. durch Renovierung oder Wertsteigerung) kann dabei erheblich sein – und muss korrekt bewertet werden.


3. Wann sollte die Bewertung erfolgen?

Ein sachlicher Stichtag ist entscheidend. Je nach rechtlicher Situation kann der Wert zu einem von drei Zeitpunkten relevant sein:

  • Zum Trennungszeitpunkt
  • Zum Zeitpunkt der Scheidung
  • Zum Zeitpunkt der Vermögensauseinandersetzung (Verkauf, Auszahlung)

Ein qualifizierter Gutachter kann auch rückwirkend bewerten, wenn die Scheidung bereits eingeleitet wurde.


4. Wer darf eine Immobilienbewertung erstellen?

Für die Bewertung im Scheidungsfall sind Neutralität und Fachkenntnis unerlässlich. Es gibt verschiedene Möglichkeiten:

GutachtentypWer erstellt es?Geeignet für
KurzgutachtenImmobilienmakler, GutachterÜberblick, keine rechtliche Bindung
Verkehrswertgutachten (§194 BauGB)Öffentlich bestellter oder zertifizierter SachverständigerGerichtsfeste Wertermittlung, Zugewinnausgleich, Auszahlung
GerichtsgutachtenVom Familiengericht beauftragter GutachterBei strittiger Bewertung

Tipp: Beide Ehepartner sollten gemeinsam einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen, um Konflikte zu vermeiden und Kosten zu teilen.


5. Welche Bewertungsmethoden kommen zum Einsatz?

Ein Sachverständiger wählt die passende Methode nach Immobilienart und Nutzung:

  • Vergleichswertverfahren
    Für Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäuser – Vergleich mit ähnlichen Verkäufen
  • Sachwertverfahren
    Bei eigengenutzten Häusern – Bewertung von Gebäude- und Grundstückswert
  • Ertragswertverfahren
    Bei vermieteten Objekten – basierend auf Mieteinnahmen und Bewirtschaftungskosten

Wichtig: Im Scheidungsfall zählt der Verkehrswert – der Preis, den die Immobilie unter normalen Marktbedingungen aktuell erzielen würde.


6. Besonderheiten bei Auszahlung oder Verkauf

Auszahlung eines Ehepartners

Ein häufiger Fall: Ein Partner übernimmt die Immobilie, der andere erhält eine Auszahlung. Dazu muss der Verkehrswert abzüglich der Restschuld ermittelt werden. Auch laufende Kredite und Investitionen während der Ehe spielen eine Rolle.

Beispiel:

  • Verkehrswert: 500.000 €
  • Darlehensrest: 100.000 €
  • Auszahlung an Ex-Partner: 200.000 € (bei 50 % Eigentumsanteil)

Gemeinsamer Verkauf

Ist keine Einigung möglich, wird die Immobilie oft verkauft. Der Verkaufserlös wird dann gemäß Eigentumsanteil aufgeteilt. Auch hier hilft die Bewertung, einen realistischen Angebotspreis zu setzen.


7. Typische Streitpunkte – und wie man sie vermeidet

Häufige Konflikte:

  • Uneinigkeit über den Wert
  • Zweifel an der Objektivität des Gutachters
  • Fehlende Berücksichtigung von Schulden, Renovierungen oder Rechten (z. B. Wohnrecht)

Lösungen:


8. Was kostet eine Immobilienbewertung bei Scheidung?

Ein Gutachten muss für den Laien nachvollziehbar und für den Fachmann nachprüfbar sein. Dies erfordert eine qualitativ hochwertige Arbeit, welche von meinen Kunden aber auch Gerichten, Behörden und Finanzämtern geschätzt wird. Daher orientiere ich mich bei Verkehrswertgutachten an der Honorarrichtlinie des b.v.s (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.). Kurzgutachten kosten ca. 50%.

Tipp: Die Kosten können oft auf beide Ehepartner aufgeteilt werden. In streitigen Fällen trägt ggf. die gerichtliche Partei die Gutachterkosten.


9. Fazit: Immobilienbewertung bei Scheidung – professionell, fair und neutral

Eine fundierte Immobilienbewertung schafft Transparenz und Klarheit in einem sensiblen Trennungsprozess. Sie ist Grundlage für gerechte Vermögensregelungen – sei es durch Auszahlung, Zugewinnausgleich oder Verkauf. Damit keine Partei benachteiligt wird, sollte der Gutachter neutral, erfahren und zertifiziert sein.


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