Der Unterschied zwischen Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und Kurzgutachten

by Kuusler Immowert

Eine wichtige Info: Das Wort „Kurzgutachten“ gibt es rechtlich nicht. Entweder ist es ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB oder kein Gutachten. Aus diesem Grund verwende ich den Begriff „Marktpreisermittlung“. Selbstverständlich ist dies eine verkürzte Version des Verkehrswertgutachtens und kostet ca. 50%. 

Im Bereich der Immobilienbewertung spielen Gutachten eine zentrale Rolle, sei es bei Kauf- oder Verkaufsentscheidungen, Finanzierungen oder Erbauseinandersetzungen. Zwei häufig genutzte Arten von Gutachten sind das Verkehrswertgutachten nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) und das Kurzgutachten. Beide haben ihre spezifischen Anwendungsgebiete, Eigenschaften und Unterschiede.

1. Das Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB

Definition und Grundlage

Das Verkehrswertgutachten wird auf der Grundlage von § 194 BauGB erstellt und hat eine rechtlich verankerte Definition: Der Verkehrswert (oder Marktwert) ist „der Preis, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Umfang und Detaillierung

Ein Verkehrswertgutachten ist in der Regel sehr umfassend und detailliert. Es enthält:

  • Eine gründliche Objektbeschreibung (inklusive Lage, Größe, Baujahr, baulicher Zustand, etc.)
  • Eine Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen (z. B. Grundbuch, Baulasten, Erschließungssituation)
  • Eine genaue Marktanalyse (vergleichbare Verkäufe, aktuelle Marktsituation)
  • Eine Wertermittlung nach den normierten Verfahren der Immobilienbewertung (Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren).

Durch diesen Detailgrad bietet das Verkehrswertgutachten eine fundierte Basis für rechtlich relevante Entscheidungen und wird insbesondere bei gerichtlichen Auseinandersetzungen oder bei komplexen Immobilientransaktionen herangezogen.

Einsatzgebiete
  • Gerichtliche Auseinandersetzungen (z. B. bei Scheidungen oder Erbschaftsstreitigkeiten)
  • Finanzierung durch Banken und Hypothekeninstitute
  • Kauf- und Verkaufsentscheidungen bei größeren Immobilien

2. Die Marktpreisermittlung

Definition und Umfang

Im Gegensatz zum Verkehrswertgutachten ist die Marktpreisermittlung weniger umfangreich und konzentriert sich auf die wesentlichen Aspekte der Immobilienbewertung. Es stellt eine vereinfachte Form des Verkehrswertgutachtens dar und enthält:

  • Eine kurze Objektbeschreibung
  • Eine übersichtliche Bewertung der wichtigsten wertrelevanten Faktoren
  • Eine Markteinschätzung auf Basis weniger Vergleichsobjekte

Marktpreisermittlungen sind nicht normiert und können in ihrem Umfang und Detailgrad variieren, je nach den Anforderungen und Vorgaben des Auftraggebers.

Vorteile und Einschränkungen

Der größte Vorteil einer Marktpreisermittlung liegt in der Zeit- und Kostenersparnis. Da es weniger detailliert ist, kann es schneller erstellt werden und ist in der Regel günstiger. Allerdings ist die Aussagekraft einer Marktpreisermittlung im Vergleich zum Verkehrswertgutachten eingeschränkt, da viele wertrelevante Faktoren nicht oder nur oberflächlich berücksichtigt werden.

Einsatzgebiete
  • Orientierungshilfe für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen im privaten Bereich
  • Vorläufige Einschätzungen des Immobilienwerts, z. B. zur Vermögensaufstellung
  • Situationen, in denen ein schnelles Ergebnis benötigt wird und keine rechtlichen Auseinandersetzungen zu erwarten sind

3. Fazit: Wann welches Gutachten?

Die Wahl zwischen einem Verkehrswertgutachten und einem Kurzgutachten hängt maßgeblich vom Zweck der Bewertung ab:

  • Verkehrswertgutachten: Die beste Wahl bei rechtlich relevanten Entscheidungen, gerichtlichen Auseinandersetzungen und größeren Finanzierungsfragen. Es bietet durch seinen Umfang und die Detailtiefe eine hohe Sicherheit und Genauigkeit.

  • Marktpreisermittlung: Ideal für schnelle, unkomplizierte Wertschätzungen und private Entscheidungsfindungen. Es bietet eine gute Orientierungshilfe, jedoch ohne den umfassenden rechtlichen Anspruch eines Verkehrswertgutachtens.

Letztlich sollten Immobilienbesitzer und -interessenten je nach Bedarf, rechtlichem Hintergrund und finanziellem Rahmen entscheiden, welches Gutachten für ihre Situation am besten geeignet ist. Beide Gutachten haben ihre Daseinsberechtigung und können, richtig eingesetzt, wertvolle Entscheidungsgrundlagen bieten.

 

You may also like

Leave a Comment